20.12.2021
Handelsregister, Unternehmensregister oder Bundesanzeiger – Welche Plattform ist die Richtige?
Um wirtschaftliche Entscheidungen auf der Grundlage von Fakten treffen zu können, sind verlässliche Informationen wichtig. Dem Unternehmer stehen dabei verschiedene Datenbanken zur Verfügung. Vor allem das Handelsregister, der Bundesanzeiger und das Unternehmensregister werden häufig benutzt. Welche Datenbank ist jedoch die beste und wo liegen die Unterschiede?
Das Unternehmensregister sammelt Informationen über deutsche Firmen
Im Unternehmensregister kann jeder Interessierte Informationen über Firmen aus Deutschland abrufen. Das sind Unternehmen, die auch einen Eintrag im Handelsregister haben und Firmen, die dort nicht vertreten sind. Betrieben wird das Unternehmensregister seit 2007 im Auftrag der Bundesregierung vom Bundesanzeiger Verlag. Dieser gehört zur DuMont Mediengruppe. Es handelt sich also um ein privates Unternehmen, das die Daten zur Verfügung stellt.
Folgende Daten finden sich im Unternehmensregister:
Diese Angaben findet der Interessent auch im Handelsregisterauszug. Daneben sind jeweilige Änderungen direkt einsehbar. Sollte es zu Änderungen in der Gesellschafterliste kommen, die Firma Insolvenz anmelden oder eine Umwandlung durchgeführt werden, sind diese Angaben direkt im Unternehmensregister einsehbar. Außerdem können Unternehmensverträge abgerufen werden. Da das Unternehmensregister viele verschiedene Daten sammelt, ist es als schnelle Informationsquelle ein wichtiges Hilfsmittel. Der Nachteil ist, dass die Angaben aus diesem Register nicht die gleiche Beweiskraft haben, wie Daten aus dem Handelsregister. Allerdings können natürlich auch Auszüge aus dem Handelsregister über das Unternehmensregister abgerufen werden.
Das Handelsregister wird vom Registergericht geführt
Das Handelsregister wird vom Registergericht geführt. Anders als das Unternehmensregister handelt es sich um eine staatliche Institution. Im Unternehmensregister tauchen sämtliche Unternehmen auf, die in Deutschland ein Gewerbe angemeldet haben. Der Unternehmer braucht von sich aus nicht tätig werden.
Im Handelsregister sind bestimmte Firmen verpflichtet, sich eintragen zu lassen. Der Eintrag muss von einem Notar vorgenommen werden. Das ist nicht nur ein zeitlicher Aufwand, sondern belastet das Budget. Trotzdem kann sich ein Eintrag lohnen, selbst wenn keine Verpflichtung besteht. Manche Kunden und Geschäftspartner haben zu Firmen mit einem Handelsregiereintrag mehr Vertrauen. Schließlich ist ihre Geschäftstätigkeit von einem Gericht abgesegnet.
Wann ist eine Recherche im Bundesanzeiger sinnvoll?
Im Bundesanzeiger findet der Interessent amtliche Mitteilungen wie Gesetze mit nur einer befristieten Geltungsdauer, Verwaltungsvorschriften oder gerichtliche Mitteilungen. Für Unternehmer dürften die Abteilung Rechnungslegung/Finanzberichte interessant sein, denn hier veröffentlichen Firmen ihre Jahresabschlüsse.
Der Bundesanzeiger wird von Justizministerium herausgegeben. Seit 2006 ist der Bundesanzeiger Verlag privatisiert.
Welche Informationsquellen sollten Unternehmen nutzen?
Das Unternehmensregister ist eine wichtige Informationsquelle, denn es sammelt Daten aus verschiedenen Quellen. Der Selbstständige muss sich nur einmal anmelden und kann auf eine große Anzahl von Dokumenten zugreifen. Darin liegt jedoch auch eine Gefahr. Aufgrund der Fülle an Informationen kann es vorkommen, dass ein Dokument übersehen wird. Außerdem kann die Recherche sehr lange dauern. Beim Bundesanzeiger besteht das gleiche Problem. Wenn die Suchparameter ungenau sind, erscheinen viele Ergebnisse und es ist schwierig, das richtige Dokument herauszufiltern.
Häufig wird nur ein Handelsregisterauszug benötigt. Diesen gibt es gegen eine Gebühr bei den Registergerichten. Dieser muss bei vielen geschäftlichen Vorgängen vorgelegt werden.
Hilfreich sind außerdem Seiten, welche die Recherche abnehmen. Da die Mitarbeiter Erfahrung in der Dokumentensuche haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie die richtigen Auszüge finden und dem Besteller zusenden.