18.08.2021
Die Frage, ob man sich im Handelsregister eintragen soll oder nicht, stellt sich für viele Unternehmer gar nicht. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften und Einzelkaufleute ab einem bestimmten Umsatz sind zur Eintragung verpflichtet. Die Eintragung ins Handelsregister ist mit Kosten und Pflichten verbunden. Trotzdem kann sich ein Eintrag lohnen, selbst wenn keine Verpflichtung dazu besteht.
Die Eintragung ins Handelsregister
Zunächst muss sich der Unternehmer oder der Geschäftsführer um die notwendigen Unterlagen kümmern. Diese sind je nach Geschäftsform unterschiedlich. So muss der Geschäftsführer einer GmbH den Gesellschaftsvertrag mit den Vertretungsvollmachten und die Legitimation der Geschäftsführer vorlegen.
Die Eintragung ins Handelsregister wird von einem Notar veranlasst. Die hierbei anfallenden Gebühren hängen vom Wert der Firma ab. Für Einzelunternehmer liegen sie normalerweise zwischen 200 und 300 Euro und enthalten die Gebühren für die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht, die Beurkundung sowie die Notariatskosten.
Vor der Eintragung muss bereits ein Teil des Stammkapitals auf das Geschäftskonto einbezahlt sein. Der Geschäftsführer sendet als Nachweis den Einzahlungsbeleg sowie einen Kontoauszug an den Notar. Dieser übermittelt die Dokumente an das Registergericht und leitet so die Eintragung ein.
Bis die Firma vollständig im Handelsregister eingetragen ist bzw. bis die Eintragung veröffentlicht wird, können bis zu acht Wochen vergehen.
Die Vorteile einer Eintragung ins Handelsregister
Der wichtigste Vorteil ist wohl die Vertrauensbildung. Die Angaben im Handelsregister sind öffentlich zugänglich und können von allen Interessierten abgerufen werden. Wer mit einem Unternehmen Geschäfte im größeren Umfang tätigen will, benötigt objektive und zuverlässige Informationen. Diese erhält er über einen Handelsregisterauszug. Ist die Firma dort nicht auffindbar, kann das unter Umständen ein Entscheidungskriterium gegen diese Firma sein.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Name der Firma geschützt ist. Eine andere Firma kann sich also nicht den gleichen oder einen ähnlichen Namen geben.
Für viele Geschäftsbeziehungen ist die Vorlage eines HR- Auszuges unabdingbar. So kann ein Kredit im Namen einer Firma nur von Personen bei einer Bank beantragt werden, welche namentlich als gesetzlicher Vertreter der Firma im Handelsregsiterauszug genannt werden. Ebenso verhält es sich mit dem Kauf oder Leasing von Firmenwägen.
Selbst wer nicht zu einem Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist, kann sich auf freiwilliger Basis eintragen lassen. Gerade für Jungunternehmen kann dies sinnvoll sein, um die Vertrauensbasis bei sich anbahnenden Geschäftsbeziehungen zu stützen.
So überwiegen die Vorteile eines offiziellen Eintrags ins Handelsregister oft deren Kosten und Pflichten.